Bei Rehakursen die ausschließlich von Teilnehmern mit ärztlicher Verordnung besucht werden, ist laut aktueller Corona-Verordnung von Rheinland-Pfalz (Nr. 24) kein Corona-Schnelltest erforderlich. Bei folgenden Kursen kann aktuell gewährleistet werden, dass ausschließlich Teilnehmer mit ärztlicher Verordnung teilnehmen. Ein Corona-Schnelltest ist daher nicht erforderlich.